50.000 € für Forschung in der Ernährungsmedizin - DGEM e.V. schreibt Forschungsförderung 2007 aus

Berlin, Juli 2007 - Die Deutsche Gesellschaft für Ernährungsmedizin e. V. (DGEM) schreibt eine Forschungsförderung (Anschub- oder Ergänzungsförderung) von insgesamt 50.000 € und bis zu 25.000 € pro Antrag aus, um die ernährungsmedizinische Forschung zu fördern. Eingereicht werden können Forschungsprojekte mit hoher ernährungsmedizinischer Relevanz sowohl zur Grundlagenforschung als auch zu klinischen, ernährungswissenschaftlichen, pharmazeutischen, epidemiologischen oder sozialmedizinischen Studien, die mit den Zielsetzungen der DGEM in Einklang stehen. Bewerben können sich Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler von Universitäten und anderen öffentlich-rechtlichen Einrichtungen.

Der Antrag soll eine einseitige Zusammenfassung enthalten und nach den Regeln der DFG (maximal sechs Seiten, gekürztes DFG-Format) erstellt sein. Andere beantragte oder geförderte Projekte auf dem Gebiet der Ernährungsmedizin sind anzuzeigen und hinsichtlich des Antrages abzugrenzen. Die Bewerbungsfrist endet am 30.09.07. Die eingegangenen Anträge werden vom Wissenschaftlichen Beirat der DGEM begutachtet. Über die Förderung entscheidet das DGEM-Präsidium, unterstützt durch den Wissenschaftlichen Beirat.

Ansprechpartner
DGEM e. V. - Infostelle
Olivaer Platz 7, 10707 Berlin.
Dipl. oec. troph. Brigitte Herbst
Telefon: 030 - 88 91 28 52
E-Mail-Adresse: infostelle [at] dgem.de