Bundesministerium für Gesundheit und Soziale Sicherung erlässt Richtlinien zur enteralen Ernährung
Das Bundesministerium für Gesundheit und Soziale Sicherung hat am 01.09.05 im Bundesanzeiger bekannt gemacht, in welchen medizinisch notwendigen Fällen Trink- und Sondennahrung - so genannte enterale Ernährung - in der ambulanten Versorgung von den gesetzlichen Krankenkassen bezahlt wird. Die Richtlinien traten am 1. Oktober 2005 in Kraft. Die DGEM war durch regelmässige Konsultationen in die Entwicklung der Richtlinie eingebunden und nimmt mit Freude zur Kenntnis, dass die von ihr eingebrachten Punkte vom BMGS im wesentlichen in die Richtlinie aufgenommen wurden. Die neue Richtlinie definiert klar die Indikation und gewährleistet damit die Verschreibbarkeit enteraler Ernährung.