Wie läuft die Entlassung ab?

Verordnung von Zusatznahrung

Nachdem alle Patienten während ihres Klinikaufenthaltes auf Mangelernährung gescreent worden sind und solche mit einem auffälligen Assessment eine Ernährungstherapie erhalten haben, benötigen einige dieser Patienten häufig noch eine medizinische Ernährungstherapie über den stationären Aufenthalt hinaus. Wenn Patienten eine medizinische Ernährungstherapie benötigen, müssen diese zunächst umfangreich über die Möglichkeiten und Ablauf der Verordnung aufgeklärt werden.  Stimmen die Patienten der Überleitung mit Zusatznahrung in die Häuslichkeit zu, sollten sie zuerst eine Einwilligung zur Datenübermittlung unterzeichnen. Denn für die Verordnung mit einer medizinischen Ernährungstherapie muss die Klinik mit dem/der niedergelassenen Arzt_in, einen Pflegedienst und häufig einem Homecare-Unternehmen Kontakt aufnehmen. Homecare-Unternehmen sollen als Bindeglied  zwischen Patient, Klinik, Hausarzt und Pflegedienst dienen und sollten deshalb sorgfältig ausgewählt werden. Die Patienten können sich das Homecare-Unternehmen auswählen und sollten deshalb über die Möglichkeiten der verschiedenen Anbieter informiert werden. Häufig bitten die Patienten um eine Empfehlung vom behandelnden Arzt/Ärztin oder von der Ernährungsfachkraft. Um geeignete Homecare-Unternehmen vorab zu identifizieren, kann die Abfrage von Qualitätskriterien vorteilhaft sein.

Als nächstes muss der Kontakt zum rezeptierenden ambulanten Arzt, Homecare-Unternehmen und Pflegedienst aufgenommen werden. 

Mindestens 36-48 Stunden vor der geplanten Entlassung werden die Informationen zum Ernährungszustand, zu ernährungsrelevanten Erkrankungen sowie zur bisher erfolgten und weiterhin erforderlichen Ernährungstherapie (gegebenenfalls über das Schnittstellenmanagement) an den Hausarzt und den Pflegedienst/Homecareunternehmen weitergegeben. Diese Informationen werden auch im Arztbrief und im Pflegeverlegungsbrief sowie gegebenenfalls auch durch die Diätassstentin dokumentiert.

Für die Übermittlung der Patientendaten sollte ein standardisiertes Patientenstammblatt genutzt werden, welches an alle Beteiligten auf verschlüsseltem Weg zu versenden ist.  Sprechen Sie für die Verschlüsselungsmöglichkeiten ihren IT-Beauftragten an. Sind die Informationen versandt, kann bereits vor der Entlassung alles organisiert und vorbereitet werden.

Bei Bedarf erfolgt vor der Entlassung die sach- und fachgerechte Einweisung des Patienten, seiner Angehörigen und/oder der Mitarbeiter des ambulanten Leistungserbringers in die jeweils nötige Anwendung von Nährlösungen und den gegebenenfalls nötigen medizinischen Geräten, zum Beispiel Sondensysteme, Infusionsbesteck, Sonden- oder Infusionspumpe, durch dazu befugte Mitarbeiter.

Probleme

Wichtig ist die Rückmeldung des Homecare-Unternehmens an die Klinik, ob die Weiterleitung reibungslos funktioniert hat oder ob es Probleme gab. Dies sollte in internen Statistiken erfasst werden und somit ebenfalls der Qualitätssicherung dienen. Häufig bestehen gerade bei der Verordnung mit Trinknahrung bei den niedergelassenen Ärzten_innen Bedenken bezüglich Regressansprüchen. Hierfür hat die DGEM ebenfalls ausführliche Dokumente erstellt, um den genauen und sicheren Ablauf einer Verordnung für die niedergelassenen Ärzte sicher zu stellen.

Was sind die häufigsten Probleme beim Entlassungsprozess?

Verordnung von ambulanter Ernährungsberatung

Neben der Verordnung mit einer medizinischen Ernährungstherapie benötigen die Patienten häufig noch kompetente Ansprechpartner für eine Ernährungsberatung, welche die Kliniken aus personeller Ressourcenknappheit häufig nicht leisten können. Hierfür existieren Ernährungsfachkräfte im ambulanten Sektor, bei denen die Kosten der Ernährungsberatung zum Teil von den Krankenkassen übernommen werden. Deswegen sollte schon vom Krankenhaus die ärztliche Notwendigkeitsbescheinigung ausgefüllt werden. Mit dieser wenden sich die Patienten an die Ernährungsfachkraft, welche daraufhin einen Kostenvoranschlag erstellt und der Patient diesen, gemeinsam mit der ärztlichen Notwendigkeitsbescheinigung, bei der Krankenkasse einreicht. Diese gibt dann Bescheid, zu welchem  Anteil die Kosten übernommen werden.

Die ärztliche Notwendigkeitsbescheinigung kann auch vom niedergelassenen Arzt ausgefüllt werden.

Was müssen Ärzte, Pflegekräfte, Patienten und Angehörige beachten? 

Was beinhaltet der Check up vor der Entlassung?