Was müssen Ärzte beachten?

  1. Der Arzt plant die Entlassung des Patienten in Abhängigkeit des Krankheitsverlaufes und informiert darüber das medizinische Team, den Patienten und gegebenenfalls Angehörige. Alle Berufsgruppen des Schnittstellenmanagements (Sozialdienst, Ernährungsteam, gegebenenfalls Physiotherapie, Ergotherapie, Hausarzt, ambulanter Pflegedienst) werden rechtzeitig involviert.
  2. Die ernährungsmedizinische Anamnese, Diagnose und Therapie muss im Arztbrief erscheinen.
  3. Die standardisierten Abläufe sind zu beachten.
  4. Ein regelmäßiges Monitoring nach der Entlassung muss angebahnt werden.

Was müssen Pflegekräfte beachten?

  1. Die Pflege klärt mit dem Patienten und gegebenenfalls Angehörigen den Bedarf an poststationärer Versorgung ab und koordiniert bei Bedarf den innerklinischen Kontakt mit dem Schnittstellenmanagement.
  2. Informationen zum Ernährungszustand (z.B. aktuelles Gewicht) und zum pflegerischen Interventionsbedarf beim Ernährungsmanagement müssen im Pflegeverlegungsbrief erscheinen.

Was müssen Patienten und Angehörige beachten?

  1. Bedarf, Möglichkeiten und Wünsche zum Ernährungsmanagement sollten zusammen mit der Pflege und gegebenenfalls dem Mitarbeiter des Schnittstellenmanagements in der Klinik erörtert und bearbeitet werden.
  2. Bei Bedarf sollte vor der Entlassung ein Schulungstermin zu nötigen Versorgungsmaßnahmen, zum Beispiel Ernährungsberatung, Funktion der Sondenpumpe, vereinbart werden.
  3. Der Entlassungstermin muss geklärt werden.
  4. Die Patienten vereinbaren einen Termin für den ersten Hausbesuch des ambulanten Pflegedienstes/Homecarers.
  5. Ein eventueller Termin für ein Pflegeabschlussgespräch muss ebenfalls vereinbart werden.
  6. Das Rezept muss beim Hausarzt abgeholt werden.