Wie werde ich Mitglied?

Werden Sie Mitglied der Deutschen Gesellschaft für Ernährungsmedizin e.V. (DGEM).

  1. Zur Satzung der DGEM

Wer kann Mitglied werden?

Ordentliche Mitglieder

  • Ärzte, auf dem Gebiet der Ernährungsmedizin oder verwandter Fächer
  • in Wissenschaft und Praxis tätige Personen sowie
  • in Organisationen und staatlichen Stellen leitend Tätige, die sich mit der Ernährungsmedizin befassen.

Außerordentliche Mitglieder

  • juristische Personen
  • Verbände Firmen
  • sonstige Personen, die sich mit den Fragen der Ernährungsmedizin befassen

ESPEN Blockmitgliedschaft

  • DGEM Mitglieder können die kombinierte Mitgliedschaft bei der ESPEN (The European Society for Clinical Nutrition and Metabolism) nutzen
  • der Mitgliedsbeitrag wird über die DGEM eingezogen und an die ESPEN weitergeleitet

Beitragsfreie Mitgliedschaft

  • Mitglieder, die mit dem 65. Lebensjahr aus dem aktiven Berufsleben ausscheiden, können beitragsfrei  gestellt  werden
  • Hierfür  genügt  ein  formloser  Antrag
  • Ihr  Vorteil:  Sie  können  Mitglied  bleiben,  ohne  den  Mitgliedsbeitrag zu  zahlen  und  werden  weiterhin  alle  Informationen zur DGEM  bekommen
  • Das Abonnement der Aktuellen  Ernährungsmedizin  kann auf Wunsch zu  dem  sehr  günstigen  Mitglieder-Bezugspreis weiterbezogen  werden

Ehrenmitglieder

  • Zu Ehrenmitgliedern können namhafte Persönlichkeiten, die sich um die Ernährungsmedizin hervorragend verdient gemacht haben, ernannt werden

 

Ihre Ansprechpartnerin

Weitere Informationen zur Mitgliedschaft erhalten Sie bei der Geschäftsstelle der DGEM:

Christina Protz

Mitgliederverwaltung, Veranstaltungen/Fortbildungen, Finanzen, Sponsoren

christina.protz [at] dgem.de
Tel. 0049-(0)30-311 719 340
Fax. 0049-(0)30-311 719 349