Von der stationären in die poststationäre Versorgung

Eine in der Klinik begonnene Ernährungstherapie ist erst dann nachhaltig erfolgreich, wenn sie konsequent in der ambulanten Versorgung fortgesetzt wird. Dies bedeutet die Sicherung von Transfer, Nachhaltigkeit und Persistenz. Aufgrund der stetig kürzer werdenden Krankenhausverweildauer von Patienten fällt dem Überleitungs- und Schnittstellenmanagement in den ambulanten Bereichen eine entscheidende Bedeutung zu.

Warum ist ein Entlassungsmangement notwendig?

  • Ermöglichung eines nahtlosen Anschlusses der Ernährungstherapie, indem vor der Entlassung sichergestellt wird, dass der Patient bzw. seine Angehörigen alle Informationen und Materialien zur Verfügung haben
  • Sicherstellung der Versorgungkontinuität zwischen stationärem und ambulantem Bereich
  • Beschränkung des Krankenhausaufenthaltes auf ein erforderliches Maß
  • Förderung der interdisziplinären Zusammenarbeit
  • Steigerung der Versorgungsqualität
  • Vermeidung von Wiederaufnahmen aufgrund von inadäquater Versorgung
  • Kosteneinsparung

Wer ist beteiligt bei der poststationären Versorgung eines Patienten?

  • Patient und seine Angehörigen
  • Hausarzt
  • Homecareunternehmen
  • gegebenenfalls Apotheken
  • Ambulante Ernährungsberatung, zum Beispiel durch selbstständige Diätassistenten

Welche Rolle hat dabei der Ernährungsmediziner?

Der Ernährungsmediziner ist als Arzt für die Indikationsstellung einer künstlichen Ernährung und die Erstellung des Therapieregimes verantwortlich bzw. überprüft das durch Ernährungsfachkräfte erstellte Therapieregime. Zudem sollte er sowohl intern als auch extern auf die Notwendigkeit einer indizierten Ernährungstherapie hinweisen und bei der Überleitung den Kontakt zum Hausarzt des Patienten aufnehmen.