10 Fakten, die Ernährungsmediziner über das DRG-System in Deutschland wissen sollten

Würfel mit den Buchstaben D R G
  1. Bei Vorliegen von ernährungsmedizinischen Problemen sollen diese als relevante Nebendiagnosen erfasst werden.
  2. Ernährungsmedizinische Probleme wie Mangelernährung aber auch die Adipositas sind mit höheren Behandlungskosten im Krankenhaus, aber auch im ambulaten Bereich verbunden. Diese Mehrkosten bilden das aktuelle G-DRG-Dystem jedoch nur partiell ab.
  3. Die Mangelernährung kann über spezifische ICD-10 GM Kodes kodiert werden. Die aktuellen Hinweise zur Kodierung sind allerdings nicht praxistauglich und entsprechen nicht dem Stand der Wissenschaft. Die DGEM hat daher als Fachgesellschaft entsprechende Hinweise zur Codierung entwickelt, die Sie hier finden, und empfiehlt diese Kriterien zur Kodierung anzuwenden.
  4. Im DRG-System bestehen OPS-Kodes zur Erfassung der für eine Ernährungstherapie relevanten Prozeduren. Hier finden Sie eine Auswahl von Prozeduren und deren OPS-Kodes, die im Rahmen der Ernährungsmedizin relevant sein können.
  5. Für die Adipositas besteht eine Kodiermöglichkeit, die auf dem BMI basiert.
  6. Für die Codierung eines ICD-10 GM Kodes ist eine ausreichende Dokumentation des Ernährungszustandes (z.B. Gewichtsverlauf und Screening nach dem NRS Score) und der durchgeführten Ernährungstherapie notwendig.
  7. Die zusätzliche Kodierung einer enteralen oder parenteralen Ernährung bei komplexen Patienten auf der Intensivstation ist nicht vorgesehen.
  8. Für Kinder gibt es ein gesondertes Vorgehen. Aktuell stehen hier nur die offiziellen Kodierhinweise zur Verfügung.
  9. Ernährungsprobleme können auch im Rahmen der Pflegekomplexmaßnahmen-Scores erfasst bzw. kodiert werden.
  10. Ernährungsmedizinische Diagnosen und Prozeduren sollen korrekt im DRG-System erfasst werden. Nur so kann eine Abbildung der Ernährungsmedizin auch langfristig im DRG-System gesichert werden.